Der Bundesrat hat die vom Parlament beschlossene Teilrevision des Immobiliarsachenrechts auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Nebst der Einführung des papierlosen Register-Schuldbriefs wurden noch weitere Änderungen im ZGB vorgenommen.

Jeder kennt ihn, niemand versteht ihn, den Eigenmietwert. Er wird von der Steuerlehre mehrheitlich als systemfremd und anachronistisch wahrgenommen.

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